Schlagstöcke

Schlagstöcke gelten gemäss Art. 4 des Schweizer Waffengesetzes als Waffen. Käufer benötigen einen Waffenerwerbsschein. Bestellen Sie erst, wenn Sie einen WAFFENERWERBSSCHEIN haben! Wenn die Bestellung storniert werden muss weil der Besteller keinen Waffenerwerbsschein einreichen kann oder will, werden Stornogebühren für die verursachten Umtriebe und Kosten in Rechnung gestellt.

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