In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können volljährige Personen ab 18 Jahren gegen Vorlage eines Altersnachweises einen Pfefferspray erwerben.
In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können volljährige Personen ab 18 Jahren gegen Vorlage eines Altersnachweises einen Pfefferspray erwerben.